agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in der jeweils gültigen Fassung gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der core sports club OG, Liniengasse 14/2, 1060 Wien (im Folgenden „Core“) und den am Core-Programm teilnehmenden Personen (im Folgenden „der:die Sportler:in“; beide gemeinsam die „Vertragsparteien“).
Das Core-Programm umfasst alle auf der Homepage ausgewiesen und/oder über die Buchungsplattformen gemäß Punkt 2 buchbaren Fitnessangebote. Alle Leistungen werden im Folgen unter dem Begriff Fitnessvertrag geregelt.
Nicht erfasst vom Fitnessvertrag wird die Teilnahme vom auf der Homepage ausgewiesenen coretreat. Core stellt die Homepage nur für Werbezwecke zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine rein private Initiative. Der Vertrag zur Teilnahme am coretreat kommt mit einem Dritten zustande.
Diese AGB werden von den Buchungsplattformen vor jedem Vertragsschluss frei abrufbar zur Verfügung gestellt (siehe Punkt 2). Sie können zusätzlich jederzeit auf der Homepage eingesehen werden.
2. Vertragsschluss
Der Fitnessvertrag zwischen Core und dem:der Sportler:in kommt durch eine Buchung über die Web-Plattform oder App der Eversport GmbH („Eversports“) oder myclubs GmbH („myclubs“) zustande (zusammen die „Buchungsplattformen“).
Die Buchungsplattformen treten ausschließlich als Vermittler zwischen den Vertragsparteien auf. Die Verträge werden wie folgt abgeschlossen:
Eversports: Über die Eversports-Plattform kann der Nutzer eine Buchungsanfrage erstellen. Dem:der Sportler:in wird die Buchung im Auftrag und im Namen von Core entweder direkt über die Eversports-Plattform oder per E-Mail bestätigt. Erst mit Erhalt einer entsprechenden Buchungsbestätigung von Eversports ist die Buchung rechtswirksam. Eine Stornierung ist bis zu 24 Stunden vor Beginn des gebuchten Trainings kostenlos möglich; danach nur mit Zustimmung von Core. Die Zahlung leistet der:die Sportler:in an Eversports. Die AGB von Eversports sind hier abrufbar.
myclubs: Ein von myClubs vermittelter Vertrag wird durch den Vorgang des Eincheckens des Mitglieds beim Sportanbieter geschlossen („Check-In“). Der Check-In erfolgt, indem das Mitglied beim Sportanbieter, über das von myClubs zur Verfügung gestellte Check-In System ein Ticket erstellt. Für jede Kurseinheit erfolgt ein gesonderter Check-In, zu den auf der Plattform definierten Zeiträumen. Das Erstellen des Tickets gilt als Annahme des konkreten Sportangebots von Core. Eine Stornierung ist bis zu 12 Stunden vor Beginn des gebuchten Trainings kostenlos möglich; danach nur mit Zustimmung von Core. Die Zahlung leistet der:die Sportler:in an myclubs. Die AGB von myclubs können hier eingesehen werden.
3. Fitnessvertrag
3.1. Umfang der Mitgliedschaften
Core bietet über Eversports verschiedene Mitgliedschaften an, die Gegenstand des Fitnessvertrags werden können. Es gibt Monatsmitgliedschaften und Blockkarten, die in Art und Umfang variieren.
Folgende Monatsmitgliedschaften stehen über die Buchungsplattform Eversports zur Auswahl:
- core basic umfasst 4 Trainings pro Monat und berechtigt zur Teilnahme am gesamten Core-Programm. Nicht genutzte Einheiten verfallen am Monatsende und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
- core standard umfasst 8 Trainings pro Monat und berechtigt zur Teilnahme am gesamten Core-Programm. Nicht genutzte Einheiten verfallen am Monatsende und können nicht in den nächsten Monat übertragen werden.
- core unlimited umfasst unlimitierte Trainings und berechtigt zur Teilnahme am gesamten Core-Programm.
Alternativ zur Monatsmitgliedschaft besteht bei Eversports auch die Möglichkeit, durch die Zahlung eines Einmalbetrags eine bestimmte Anzahl von Trainingseinheiten zu erwerben. Es gibt Einzel-, Zweier-, Dreier-, Fünfer- oder Zehnerblöcke („Blockkarte“), die im Ausmaß des gebuchten Kontingents, zur Teilnahme am gesamten Core-Programm berechtigen.
Über myclubs können ausschließlich einzelne Sporteinheiten gebucht werden.
3.2. Gegenstand des Vertrags und Intensität der Trainings
Core bietet kollektive Trainings an. Dauer, Inhalte und Intensität werden bei jedem Buchungsvorgang ausgewiesen und können zusätzlich jederzeit auf der Homepage eingesehen werden.
Core stellt allen für ein Training angemeldeten Sportler:innen die dafür notwendigen Räumlichkeiten und Trainingsgeräte zur Verfügung (Hauptleistung). Zusätzlich werden Heart Rate Sensoren zur Verfügung gestellt, mit denen Sportler:innen die Herzfrequenz und andere Vitalparameter (freiwillig) messen können. Der:die Trainer:innen koordinieren die organisatorische Abwicklung und leiten das Training. Allfällige Empfehlungen der Trainer:innen zur (besseren) Ausführung einzelner Übungen spiegeln deren subjektive Einschätzung wider und stellen keine Beratungsleistungen dar.
Der:die Sportler:in hat sich vor der Buchung über die Intensität des Trainings zu informieren. Weder Core noch die einzelnen Trainer:innen sind verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Die zur Verfügung gestellten Geräte, die Empfehlungen und Vorschläge sind im Rahmen eines Trainings einer eigenverantwortlichen Prüfung zu unterziehen, ob sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen ein besonderes Risiko für ihn:sie darstellen (z. B. Vorerkrankungen, Herz- Kreislauf-Risiken, akute Erkältungen oder sonstige Krankheiten). Der:die Sportler:in hat von einer Nutzung der Geräte oder der Umsetzung von Empfehlungen abzusehen, wenn er:sie erkennen kann, dass damit eine Gefahr für die Gesundheit verbunden ist.
3.3. Besondere Bedingungen: Teilnahme in der Schwangerschaft
Die gesundheitliche Eignung der Sportlerin ist Voraussetzung zur Teilnahme am Training. Für die Teilnahme in der Schwangerschaft muss die Sportlerin vorab eine ärztliche Beratung in Anspruch nehmen, um sich im Klaren über ihre individuellen Leistungsgrenzen zu sein.
Mit der Anmeldung zu einem Training sichert die Sportlerin Core zu, dass sie zur Teilnahme am Training geeignet ist und eine ärztliche Abklärung vorab stattgefunden hat. Core trifft in diesem Zusammenhang keine Nachforschungspflicht, ist jedoch berechtigt, auf einen entsprechenden Nachweis zu bestehen. Trotz voller Eigenverantwortung der Sportlerin darf Core bei begründeten Zweifeln eine Teilnahme verweigern.
Für die Teilnahme in der Schwangerschaft gilt darüber hinaus, dass besondere Schwangerschaftsrisiken oder Erkrankungen, die für andere Sportlerinnen ansteckend sein könnten, bei Anmeldung oder spätestens vor Trainingsbeginn der Trainerin bekanntgegeben werden müssen.
3.4. Sonstige Rechte und Pflichten der Sportler:innen
Der Erwerb einer Mitgliedschaft berechtigt den:die Sportler:in zur Teilnahme am gesamten Core-Programm, im jeweils gebuchten Ausmaß.
Auf Verlangen eines Trainers:einer Trainerin ist die Buchungsbestätigung vorzuweisen. Kann diese nicht vorgewiesen werden, darf die Teilnahme verweigert werden.
Der:die Sportler:in verpflichtet sich, rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Trainings anwesend zu sein. Sollte aufgrund des verspäteten Erscheinens zum gebuchten Training eine Teilnahme nicht mehr möglich sein, erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift; auch eine Umbuchung auf einen anderen Termin wird nur mit Zustimmung von Core vorgenommen.
Der:die Sportler:in ist verpflichtet, bei der Teilnahme am Core-Programm nicht gegen diese AGB oder geltendes Recht zu verstoßen, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen.
3.5. Beginn und Ende der Mitgliedschaft; automatische Verlängerung
Alle Monatsmitgliedschaften beginnen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen und werden befristet auf einen Monat abgeschlossen (Laufzeit 31 Tage). Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn dem nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit widersprochen wird (Verlängerungsstichtag).
Eine Blockkarte berechtigt ab dem Tag des Vertragsabschlusses zur Teilnahme am Core-Programm, im Ausmaß des erworbenen Kontingents. Wird das Kontingent der Blockkarten verbraucht, endet das Vertragsverhältnis.
Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht nicht (ausgenommen Widerspruch bei automatischer Verlängerung). Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Core hat in nachfolgenden Fällen das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen:
Der:die Sportler:in
- ist mit der Bezahlung des Beitrages für die Monatsmitgliedschaft in Verzug und der ausständige Betrag wurde trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet;
- verstößt gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4 dieser AGB);
- hat im Rahmen eines Trainings eine (verwaltungs)gerichtlich strafbare Handlung gesetzt.
Das Vertragsverhältnis endet in diesen Fällen mit sofortiger Wirkung. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts oder unverbrauchter Teilnahmeberechtigungen ist ausgeschlossen.
3.6. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufserklärung ist schriftlich an hello@core-sportsclub.at zu übermitteln. Der:die Sportler:in muss Core darüber informieren, ob in der Zwischenzeit am Core-Programm teilgenommen wurde und in welchem Ausmaß.
Core wird sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, spätestens binnen 14 Tagen zurückzahlen. Für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen muss der:die Sportler:in ein im Vergleich zum Wert der in Anspruch genommenen Gesamtleistung angemessenes Entgelt bezahlen. Als angemessenes Entgelt gelten die auf Eversports ausgewiesenen Preise für Blockkarten.
4. Nutzung des Studios
4.1. Hygienevorschriften
Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Jede:r Sportler:in hat ein Handtuch mitzuführen, das auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist.
Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten und von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte und -bereiche nach dem Training.
Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
4.2. Sicherheitsvorschriften
Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes beim:bei der Trainer:in zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten.
Dem:der Sportler:in wird geraten, Wertsachen und sonstige Gegenstände in den Abgabekästen in der Garderobe zu versperren. Der:die Trainer:in kann während des Trainings keinerlei Bewachung gewährleisten, sodass unversperrte Gegenstände auf eigene Gefahr mit ins Studio gebracht werden. Core haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen oder bei Diebstahl durch andere Mitglieder.
4.3. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
Bei Gefährdung oder Belästigung anderer Sportler:innen kann der:die Trainer:in den:die Sportler:in aus den Räumlichkeiten des Studios verweisen und ein Hausverbot auferlegen. Die Einschätzung obliegt dem:der Trainer:in; es bedarf keiner vorherigen Abmahnung. Core ist idF auch berechtigt, den Fitnessvertrag außerordentlich zu kündigen (Punkt 3.5).
4.4. Öffnungszeiten
Das Studio ist ausschließlich zur Durchführung der Trainings geöffnet und kann von Sportler:innen nur zu diesen Zeiten besucht werden. Außerhalb des über die Buchungsplattformen angebotenen Core-Programms ist der Zutritt zum Studio nur auf ausdrückliche Einladung von Core zulässig; bspw bei sonstigen Veranstaltungen.
5. Entgelt
Die auf den Buchungsplattformen ausgewiesenen Preise sind Endpreise und daher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen. Sie sind Festpreise und gelten jeweils für die vereinbarte Vertragslaufzeit (einen Monat). Sofern Core eine Preisanpassung vornimmt, sind die neuen Preise stets auf Eversports ausgewiesen und nur für neue Vertragsabschlüsse relevant. Wird eine laufende Mitgliedschaft automatisch verlängert, ist jeweils der zum Verlängerungsstichtag gemäß Punkt 3.5 auf der Buchungsplattform ausgewiesene Preis relevant.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den AGB der Buchungsplattformen (siehe Punkt 2).
Im Falle des Zahlungsverzuges ist Core berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen werden darüber hinaus Betreibungskosten geschuldet, sofern sie zur zweckentsprechenden Verfolgung notwendig sind.
6. Haftung
Core haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden der Sportler:innen nur bei schuldhafter Verursachung durch Core oder den für Core tätigen Trainer:innen.
Treten Sach- und Vermögensschäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten ein (siehe Punkt 3.2) und ist Core oder einem:einer Trainer:in nur leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen, ist die Haftung ausgeschlossen.
Hält sich ein:e Sportler:in nicht an eine Empfehlung des Trainers:der Trainerin und erleidet dadurch einen Schaden, trifft den:die Trainer:in (und damit Core) kein Verschulden. Das gleiche gilt auch bei Schäden, die aufgrund von Selbstüberschätzung des:der Sportler:in (siehe Punkt 3.2) eintreten. Für die Leistungen der Buchungsplattformen (Bereitstellung der Plattform und Vermittlung der Fitnessverträge) haftet Core ebenfalls nicht.
7. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen von Core sind Bestandteil des Fitnessvertrags. Sie sind unter https://www.core-sportsclub.at/data-protection/ abrufbar Mit Vertragsabschluss nimmt der:die Sportler:in den Inhalt der Datenschutzerklärung von Core zu Kenntnis.
Core weist darauf hin, dass die Buchungsplattformen ihren Abläufen eigene Datenschutzbestimmungen zugrunde legen, die für Eversports und myclubs gesondert abgerufen werden können.
Die Verwendung der App Spivi ist freiwillig und zur Verwendung der Heart Rate Sensoren notwendig. Zur Nutzung bedarf es einer gesonderten Registrierung in der App. Core verarbeitet keine Daten, die durch die Verwendung der App gewonnen werden. Es wird empfohlen, vor der Registrierung die Datenschutzbestimmungen von Spivi zu prüfen.
8. Änderungen der AGB, Sonderkündigungsrecht
Änderungen der AGB durch Core sind jederzeit einseitig durch Bekanntgabe auf digitalem Weg möglich, werden aber erst mit Zustimmung des Sportlers:der Sportlerin wirksam. Mit der automatischen Verlängerung des Vertrags gemäß Punkt 3.5 stimmt der:die Sportler:in den neuen AGB zu.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen der AGB teilweise oder gänzlich unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Eine solche unwirksame Bestimmung gilt durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten Inhalt des jeweiligen Vertrags am nächsten kommt.
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrecht.
Version 22.04.2026